Arzthaftungsrecht

Im Bereich des Haftungsrechts beraten und vertreten wir die Patientenseite sowohl bei ärztlichen Haftungsfällen, als auch bei Haftungsfällen anderer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie z.B. Krankenhäusern, professioneller Pflegekräfte, Pflegeeinrichtungen und Therapeuten, aber auch in Fällen der Arzneimittelhaftung und Medizinproduktehaftung, beispielsweise bei fehlerhaften Hilfsmitteln.

Wir fordern für unsere Mandanten die Behandlungsunterlagen an und beraten über mögliche Ansprüche. Im Bereich des Personenschadensrechts können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Unterhalt bestehen, aber auch auf Ersatz von Verdienstausfall oder eines Haushaltsführungsschadens sowie Erstattung von Heilbehandlungskosten.

Wir lassen Ihre Ansprüche medizinisch prüfen und holen die dafür erforderlichen Gutachten ein. Ist weiterhin vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers auszugehen, führen wir die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung bspw. des Arztes oder Krankenhauses und vertreten Sie auch gerichtlich.

Besonders schwerwiegend sind ärztliche Fehler im Bereich der Geburtsmedizin. Wir beraten Sie u.a. zu möglichen Ansprüchen infolge eines Geburtsschadens und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend.

Bei der ärztlichen Haftung unterscheidet man im wesentlichen zwischen Fehlern bei einer Behandlung oder im Rahmen der Aufklärung.

Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise aus Organisationsmängeln, fehlerhafter Therapiewahl oder aus Diagnosefehlern resultieren. Besonderheiten gelten jedoch bei der Notfallversorgung.

Bei den Aufklärungsfehlern ist zwischen Diagnoseaufklärung, therapeutischer Aufklärung, Risikoaufklärung, Verlaufsaufklärung und wirtschaftlicher Aufklärung zu unterscheiden.

Besondere Bedeutung kommt der ärztlichen Dokumentation zu. Die ärztliche Pflicht zur Dokumentation dient in erster Linie der Aufzeichnung von für die Therapie erforderlichen Informationen und nicht der Verteidigung in Haftungsfällen. Für den Patienten können sich jedoch Beweiserleichterungen bei Mängeln in der ärztlichen Dokumentation ergeben.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder