Vertragsarztrecht
Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Psychotherapeutenrecht
Vertragsarzt ist jeder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene oder ermächtigte Arzt oder Zahnarzt. Das Vertragsarztrecht befasst sich mit den speziellen Rechtsfragen, die sich aus der Teilnahme des Arztes oder Zahnarztes an der vertragsärztlichen Versorgung ergeben. Wir beraten im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
Zulassung
· Zulassungsverfahren
· Nebentätigkeit
· Ausgelagerte Praxis/Zweigpraxis
· Zulassungssperre wegen Überversorgung
· Sonderbedarfszulassung
· Job-Sharing
· Nachbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
· Ende der Zulassung
· Zulassung von Zahnärzten
· Zulassung von Psychotherapeuten
Disziplinarverfahren
Berufsrecht
· Approbation
· Werbung
· Schweigepflicht
· Weiterbildung
· Unabhängigkeit
· Notfalldienst
· berufsgerichtliches Verfahren
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard