ARBEITSFÖRDERUNG UND ARBEITSLOSENGELD I

Arbeitsförderungsrecht meint eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, wie Aus- und Weiterbildungen und zur Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosengeld I erhält, wer arbeitslos ist und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat. Hier können insbesondere Fragen auftreten, ob die Beiträge für einen ausreichenden Zeitraum entrichet worden sind (Rahmenfrist) oder ob gegen den Betroffenen eine Sperrzeit verhängt werden kann. Aber auch Fragen des Kurzarbeiter- und Insolvenzgeldes sowie Leistungen an Arbeitgeber sind im SGB III geregelt.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder