Schwerbehindertenrecht

Im SGB IX geregelt sind Leistungen zur medizinsichen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie Pflichten von Arbeitgebern bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Die Leistungen werden als Einzelleistungen oder im Rahmen des persönlichen Budgets erbracht. Ein sehr wichtiger Aspekt der Leistungserbringung ist das Selbstbestimmungsrecht des behinderten Menschen.

Im Schwerbehindertenrecht geht es häufig auch um die Anerkennung eines Grades der Behinderung in bestimmter Höhe sowie von Merkzeichen.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder