Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mitglied können freischaffende Künstler und Publizisten werden, sie tragen lediglich die Hälfte der Beiträge.

Die Leistungen werden nach dem Recht des jeweiligen Sozialversicherungszweigs erbracht.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard