ARBEITSLOSENGELD II, HARTZ IV

Arbeitslosengeld II dient in erster Linie der Existenzsicherung und hat die frühere Sozialhilfe für Personen, die erwerbsfähig sind, aber kein oder nur geringes Einkommen haben, abgelöst.

Streitpunkte sind häufig die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, Fragen im Zusammenhang mit einem Umzug oder mit Unterkunftskosten, z.B. im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Kostensenkung, aber auch die Festsetzung einer Sanktion, die Gewährung eines Mehrbedarfs oder die Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht.


Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder