KRANKENVERSICHERUNG

Zum Bereich des Sozialrechts gehört das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das sind zum einen die Ansprüche der gesetzlich Versicherten, beispielsweise auf Krankengeld, häusliche Krankenpflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, aber auch Fragen der Versicherungspflicht und -freiheit.

Außerdem regelt das SGB V auch das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie beispielsweise das Vertragsarztrecht, Versorgungsverträge, Rabattverträge, das Recht des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Integrierte Versorgung, aber auch etwa Ansprüche von Hilfsmittelherstellern auf Aufnahme ihrer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V.

Auch die Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung ist im SGB V geregelt.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch das Recht der privaten Krankenversicherung.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder