Pflegeversicherung

Im Bereich des Pflegeversicherungsrechts vertreten wir Versicherte, wenn es um die Anerkennung einer Pflegestufe oder um einzelne Leistungen geht, wie beispielsweise Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Zu unseren Mandanten gehören aber auch Leistungserbringer im Bereich der Pflegeversicherung, also ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen. Wir beraten und vertreten hier insbesondere bei Fragen zum Versorgungsvertrag und zur Vergütung.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Leonhard, Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder